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PVS/Know-how

Ob es um die richtige Ansetzung von Ziffern oder die Abklärung häufig vergessener Leistungen geht, Hinweise zur veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen, Informationen zur Praxisfinanzierung und weitere Hintergrundfakten zu finanziellen Fragen. Unser Expertenteam hat Ihnen wertvolle Tipps und Tricks zusammengestellt.

Personalplanung leicht gemacht
Der Terminplan bestimmt den Dienstplan - nicht umgekehrt!

Personalplanung und das Schreiben des Dienstplans ist für viele Chefs eine Herausforderung. Denn in kaum einem anderen Bereich der Praxisadministration prallen die unterschiedlichen Interessen von Praxisinhaber und Mitarbeiterinnen so aufeinander. Der Chef will die Dienstzeiten möglichst patientenzentriert regeln und zum Beispiel eine Frühaufstehersprechstunde oder einen Dienstleistungsabend anbieten. Das Mitarbeiter-Team denkt und handelt dagegen oft eher freizeitorientiert. Soll ein neuer Dienstplan eingeführt werden, ist deshalb neben den Rechenkünsten – welche Funktionen soll an welchem Tag wie lange besetzt sein - zur Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarf vor allem Motivationstalent, Führungs- und Durchsetzungsfähigkeit gefragt. Denn auch ein noch so schön konzipierter Termin- und Dienstplan funktioniert nur dann, wenn das Team auch mitzieht.

>> Dokument 430

Beitragsreihe: Aktuelle Entwicklungen im Arztrecht
2. Teil: Weitere Liberalisierung des Werberechts

In früherer Zeit sprach man davon, dass für Ärzte und Zahnärzte eine Art Werbeverbot gelte. Jedoch wuchs mit zunehmender Notwendigkeit der wirtschaftlichen Aufstellung einer Praxis das Bedürfnis, die speziellen Fähigkeiten der Praxis in der Öffentlichkeit darzustellen. In der Rechtsprechung ist in den letzten Jahren ein Wandel vom Werbeverbot zum Werberecht für Ärzte und Zahnärzte erkennbar. Alle Werbeträger, wie z. B. Praxisschild, Briefbogen, Rezeptvordrucke, Internetpräsentationen, Anzeigen etc. werden grundsätzlich gleich behandelt. Im PVS/info:dok Nr. 429 halten wir drei maßgebliche Entscheidungen aus dem Jahr 2007 für Sie bereit, die weiter zur Liberalisierung beitragen.

>> Dokument 429

Chronikerbetreuung in der Praxis
– eine Herausforderung an Praxisorganisation und Praxismanagement

Gerade die Betreuung von chronisch Kranken – nicht nur, aber vor allem auch im Rahmen von DMP - stellt eine medizinische wie organisatorische Herausforderung für jede Praxis dar. Patientenwünsche, zunehmende Serviceerwartungen und medizinische Erfordernisse müssen im Praxisalltag angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen mit betriebwirtschaftlichen Vorgaben und organisatorischen Notwendigkeiten harmonisiert werden. Hinzu kommen vielfältige externe Dokumentations- und Qualitätsanforderungen, die vom Praxisinhaber und seinem Team bewältigt werden müssen.

>> Dokument 428

Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes

Die Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses lässt sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes festlegen. Da die verschiedenen Leistungen unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden unterliegen und auch unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen, werden diese durch angemessene Gebührensätze berücksichtigt. Entscheidend sind hier die Ausführungsumstände der jeweiligen Leistungen. Es empfiehlt sich, die gesamte Bandbreite des Gebührenrahmens regelmäßig zu überprüfen, da sich seit der Verabschiedung von GOÄ/GOZ die Umstände in vielen Bereichen grundlegend verändert zu haben scheinen. Kriterien für das Erfassen von Begründungen bei Überschreiten des 2,3- bzw 1,8-fachen Gebührensatzes hält das PVS/info:dok Nr. 427 für Sie bereit.

>> Dokument 427

Beitragsreihe: Aktuelle Entwicklungen im Arztrecht

Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum 01.01.2007 sollte rechtspolitisch der Boden für eine weitgehende Liberalisierung des Vertragsarztwesens geschaffen werden. Die geplante Liberalisierung blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Denn im Bundesmantelvertrag für Ärzte (BMV-Ä) sowie in der Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) finden sich einschneidende Regelungen. Mit den einschränkten Liberalisierungsmöglichkeiten bei Ärzten beschäftigt sich im Folgenden der erste einer Reihe von Beiträgen, die sich mit den aktuellen Neuerungen im Arztrecht befassen. Die weiteren Beiträge behandeln die neuste arzthaftungsrechtliche Judikatur und neue Entscheidungen zu werbe- und berufsrechtlichen Fragestellungen.

>> Dokument 426

Arbeitsrecht für die ärztliche Praxis, Teil 3

Dass motivierte und überzeugte Mitarbeiter unverzichtbar für die erfolgreiche Führung einer (Zahn-)Arztpraxis sind, haben wir bereits in Teil 1-2 unserer Reihe "Arbeitsrecht für die ärztliche Praxis" ausgeführt. Im Teil 3 widmen wir uns nun der rechtlichen Basis, nämlich dem Arbeitsvertrag. Wir stellen dar, wie Sie ein Arbeitsverhältnis wirksam begründen, während seiner Laufzeit inhaltlich ändern und später auch wieder beenden können. Im Rahmen der Beendigungsmöglichkeiten werden wir neben der arbeitgeberseitigen Kündigung auch den Aufhebungsvertrag und den Abwicklungsvertrag erläutern.

>> Dokument 425

Volle Schicht- und Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

Nach TvÖD ( früher BAT ) beschäftigte Angestellte müssen eine Kürzung der Schicht- bzw. Wechselschichtzulage entsprechend der Verringerung ihrer Arbeitszeit nicht hinnehmen. Dies entschied am 17.07.2007 das Landesarbeitsgericht Bremen ( 1 Sa 118/07 und 1 Sa 49/07 ). Einige Krankenhäuser hatten ihren Teilzeitbeschäftigten seit der Einführung des TvÖD im Oktober 2005 die Zulagen gekürzt. Begründet wurde die Kürzung mit § 24 TvÖD, wonach Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang erhalten sollen, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten, durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. Das Gericht bestätigte aber die Auffassung der Vorinstanz, dass eine Kürzung gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten verstoße.

>> Dokument 424

Bestimmungen bei der Abrechnung von BG-Fällen

Die Zahl der Beanstandungen von Abrechnungen in Zusammenhang mit Arbeits- und Schulunfällen seitens der berufsgenossenschaftlichen Kostenträger und Schulunfallversicherungsträger nimmt immer mehr zu. So sind mit Beginn des Jahres und zum 01. Juli 2007 einige Änderungen im Gebührenverzeichnis UV-GOA wirksam geworden, was uns veranlasst, Sie in unserem info:dok auf wichtige Ergänzungen und Neuerungen der BG-Abrechnung hinzuweisen.

>> Dokument 423

IGeL richtig abrechnen, Teil 3

Wunschleistungen, die nicht in der GOÄ enthalten sind, werden nach Analog- Ziffern abrechnet. Der dritte Teil unserer neuen info:dok Reihe erläutert die richtige Bewertung und korrekte Abrechnung von Analog-Ziffern und beantwortet u. a. Fragen rund um die rechtlichen Grundlagen.

>> Dokument 422 b

IGeL richtig abrechnen, Teil 2

Die Liquidation von IGeL wirft erfahrungsgemäß viele Fragen auf. Dabei spielen nicht nur die vergleichsweise geringen Erfahrungen vieler Praxen mit diesen Leistungen eine Rolle. Zusätzliche Aufmerksamkeit verlangen auch die besondere Anforderungen an die Korrektheit und Rechtssicherheit der Abrechnung, die sich aus der Freiwilligkeit der Zusatzangebote ergibt. Deshalb setzen wir uns auch im zweiten Teil unserer neuen info:dok Reihe, die sich speziell der richtigen IGeL-Abrechnung widmet, wieder mit den grundlegenden Aspekten der Preisfestsetzung auseinander – von der Errechnung „runder“ Endsummen über die Anwendung von Steigerungsfaktoren bis zur individuellen Honorarvereinbarung für die gleiche Leistung bei verschiedenen Patienten.

>> Dokument 422 a

IGeL richtig abrechnen, Teil 1

Die Liquidation von IGeL wirft erfahrungsgemäß Viele Fragen auf. Dabei spielen nicht nur die vergleichsweise geringen Erfahrungen vieler Praxen mit diesen Leistungen eine Rolle. Zusätzliche Aufmerksamkeit verlangen auch die besondere Anforderungen an die Korrektheit und Rechtssicherheit der Abrechnung, die sich aus der Freiwilligkeit der
Zusatzangebote ergibt. Die PVS beginnt vor diesem Hintergrund an dieser Stelle mit einer neuen info:dok-Reihe, die sich speziell der richtigen IGeL-Abrechnung widmet. Im ersten Teil geht es dabei um die grundlegenden Aspekte der Preisfestsetzung – von der Definition und Abrechnung von Individuellen Gesundheitsleistungen nach Einzelleistungsziffern der GOÄ über die Anwendung von Steigerungsziffern bis zur individuellen Honorarvereinbarung für die gleiche Leistung bei verschiedenen Patienten.

>> Dokument 421

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