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PVS/Know-how
Ob es um die richtige Ansetzung von Ziffern oder die Abklärung häufig vergessener Leistungen geht,
Hinweise zur veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen, Informationen zur Praxisfinanzierung und weitere
Hintergrundfakten zu finanziellen Fragen. Unser Expertenteam hat Ihnen wertvolle Tipps und Tricks zusammengestellt.
Unzulässige Prämien für niedergelassene Ärzte
In der Presse wurden Zahlungen von Krankenhäusern an niedergelassene Ärzte als Prämienzahlungen für die Einweisung von
Patienten in diese Krankenhäuser zur stationären Behandlung verurteilt. Dabei stellt die Zahlung von Prämien für nicht
erbrachte Leistungen ein Berufsvergehen dar und kann von der Bundesärztekammer geahndet werden.
>> Dokument 450
Notarzt muss vom schlimmsten Fall ausgehen
Laut Urteil des Landgerichtes Potsdam vom 25.8.09 hat sich ein Arzt der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.
Durch eine unklare Diagnose und unterlassene Einweisung einer Patientin ist vorzeitig ihr Tod eingetreten, obwohl die Abwendung
des Todes für den Angeklagten möglich und zumutbar gewesen wäre.
>> Dokument 449
Keine Zeit für neue Patienten
Überlaufene Praxen führen dazu, dass nicht nur das Image der einzelnen Praxen, sondern das eines ganzen Berufsstandes
Schaden nehmen kann. Wegen Reichtums geschlossen, das ist die landläufige Meinung dazu, was fatale Folgen haben kann.
Im Zuge der knapp bemessenen Regelleistungsvolumina gilt es, passende Patienten für die eigene Praxis zu finden.
Das Schlüsselwort heißt hier: Strategische Terminvergabe.
>> Dokument 448
Urteil über Steigerungssätze einer Honorarvereinbarung
Ein Krankenversicherer hat dem Versicherungsnehmer eine zahnärztliche Rechnung, die nach der Honorarvereinbarung
zwischen Zahnarzt und Patient einen 5,9-fachen, 7-fachen und 8,2-fachen Steigerungssatz aufweist, zu ersetzen.
So entschied das Landgericht Mannheim am 30.01.2009.
>> Dokument 447
Keine Schwierigkeiten mit schwierigen Patienten
So genannte Problempatienten sind sicherlich ein Dorn im Auge vieler Praxismitarbeiter. Dabei geben gerade sie wertvolles
Feedback zur Behandlungs- und Servicequalität. Oft machen sie auf Schwierigkeiten im Praxisablauf aufmerksam, die das Team
selbst überhaupt nicht wahrnimmt. Hier gilt es, eine Kommunikationskultur zu entwickeln, von der sowohl Patienten als auch
Mitarbeiter profitieren.
>> Dokument 446
Einführung des Basistarifs ab 1. Januar 2009
Die privaten Krankenversicherungen sind seit dem 1.1.2009 verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der allen
Versicherungswilligen offen stehen muss. Dieser Basistarif löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab
und birgt keine Gesundheitsprüfung.
>> Dokument 445
Praxis versus MVZ GmbH – was ist erlaubt?
Seit 2004 kann jede Praxis in Form einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) geführt werden – theoretisch. Dies ist nicht nur
für mehrere Gesellschafter sinnvoll, sondern gerade für Einzelpraxen, welche die Stabilitüt des Praxiswertes erhöhen wollen.
Diese Gesellschaftsform lässt sich allerdings nicht in allen Bundesländern und nur unter bestimmten Umständen durchsetzen.
>> Dokument 444
Kooperationen eingehen und profitieren! Doch die Exit-Strategie muss geplant sein
Die Rahmenbedingungen für Zahnärzte, Krankenkassen und Patienten verändern sich in dramatischer Geschwindigkeit.
Bestehende Strukturen werden aufgesprengt, bislang prägende Reglementierungen aufgehoben. Die rasante Entwicklung im
Gesundheitsmarkt hat Folgen für alle Marktteilnehmer, speziell für die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte.
Kooperationen und Qualitätszirkel haben daher in den letzten Jahren zugenommen und werden dennoch von den
Niedergelassenen nicht als echte Entwicklungsmöglichkeit für die Zukunft gesehen. Woher die Furcht vor solchen Kooperationen?
>> Dokument 443
Patientenrechte bei mangelhaftem Zahnersatz
Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte sich vor kurzem mit der Frage zu beschäftigen, welche Rechte ein privatversicherter
Patient bei mangelhaftem Zahnersatz gegenüber seinem Zahnarzt hat.
In einem konkreten Fall erhielt die Patientin Brücken eingesetzt. Nach Behandlungsende zahlte sie zunächst die hierfür in
Rechnung gestellten 7.240,56 Euro. Etwa zwei Jahre später löste sich eine Brücke, ein nachbehandelnder Zahnarzt sowie ein
später beauftragter Gutachter stellten Mängel an den Brücken fest.
>> Dokument 442
Marktfolgen der Ausschreibungen – Haftungsrisiken für Verordner
Seit Inkrafttreten des GKV-WSG 2007 besteht die gesetzliche Vorgabe und Notwendigkeit, Teile der Arzneimittel-
sowie die Hilfsmittelversorgung auszuschreiben. Bislang sind insbesondere in Baden-Württemberg Rabattverträge mit
Generika-Herstellern abgeschlossen worden. Aber auch bei Hilfsmitteln wurden bislang bereits einige Ausschreibungen durchgeführt,
insbesondere im Bereich der Inkontinenzprodukte. Die Exklusivität der durch die Ausschreibung zustande kommenden Verträge führt
jedoch zu einer Reihe von unerwünschten rechtlichen Nebenwirkungen, insbesondere für Verordner und Patienten.
>> Dokument 441
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