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PVS/Know-how

Ob es um die richtige Ansetzung von Ziffern oder die Abklärung häufig vergessener Leistungen geht, Hinweise zur veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen, Informationen zur Praxisfinanzierung und weitere Hintergrundfakten zu finanziellen Fragen. Unser Expertenteam hat Ihnen wertvolle Tipps und Tricks zusammengestellt.

Der "fragmentierte" Patient oder das Dilemma ärztlicher Kommunikation

Patient wie Arzt profitieren von einer guten Kommunikation: Patienten haben weniger Angst, benötigen weniger Schmerzmittel und sind eher dazu bereit, der Therapieempfehlung zu folgen und wechseln demnach weniger häufig den Arzt. Welche Vorteile ein gutes Verhältnis außerdem mit sich bringen, verrät unser neues PVS/info:dok.

>> Dokument 460

Arzt als Vertreter der Krankenkassen?

Können Ärzte sich nach § 299 StGB strafbar machen? In unserem PVS/info:dok geht es um einen Apotheker, der einem Vertragsarzt neben einer Praxisumbaufinanzierung auch einen Mietkostenzuschuss in Höhe von ca. 2.000 € monatlich gezahlt hat. Lesen Sie, wie die Richter des OLG Braunschweig unter dem Aspekt der Bestechung entschieden haben.

>> Dokument 459

Neue Regelungen beim Basistarif

Ab dem 1. April 2010 gelten für den Basistarif neue Steigerungsfaktoren. Die Vereinbarung löst die Vergütungssätze des § 75 Abs. 3a SGB V ab und läuft vorerst bis zum 31.Dezember 2012. Was bedeutet das für Ihre Praxis?

>> Dokument 458

Wissen Sie, was Ihre Patienten wollen?

Wie heißt es in der jüngsten Studie der Unternehmensberatung Roland Ber-ger zum Gesundheitsmarkt 2008 doch so richtig: Das Gesundheitswesen wandelt sich zu einem Markt - durch zunehmende Transparenz, Mündigkeit der Bürger und unternehmerisches Handeln der Leistungsanbieter. In unserem info:dok erfahren sie, wie sich Praxisinhaber den zukünftigen Herausforderungen stellen können, auf die Bedürfnisse ihrer Patienten eingehen und bedarfsgerechte Leistungsangebote entwickeln können.

>> Dokument 457

Der reine Zulassungskauf – das alte Problem der wirtschaftlichen Verwertung der Zulassung

Zunehmende wirtschaftliche Zwänge und geänderte Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen lassen die früher vorherrschende Übernahme und Fortführung einer Einzelpraxis durch einen Nachfolger als Auslaufmodell erscheinen. Oft hat daher ein Kaufinteressent bei einem Praxisverkauf in einem für das Fachgebiet gesperrten Planungsbereich lediglich Interesse an der Verwertung der Zulassung des Veräußerers. Möchte der Kaufinteressent lediglich die Zulassung erwerben, stellt sich die Frage der Ausgestaltung eines mit dem Veräußerer abzuschließenden Kaufvertrages.

>> Dokument 456

Auf Konsiliar-Arztverträge findet die Gebührenordnung keine Anwendung

Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.11.2009 entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte bei Vereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten über die Zuziehung bei Krankenhausleistungen keine Anwendung findet. Die Vertragsparteien sind bei derartigen Konsiliar-Arztverträgen hinsichtlich der Vergütung frei. Es besteht also keine Bindung an die Vorschriften der Gebührenordnung. Bei Anlehnung an diese Gebührenordnung sind diese lediglich ein Richtwert. Daher können auch Vergütungsvereinbarungen getroffen werden, die unter dem einfachen Gebührensatz liegen. Dies auch insbesondere unter marktwirtschaftlichen Aspekten.

>> Dokument 455

Abrechnung der Ziffer 4 bei zuwendungsintensiver Medizin

Die Beratungsziffern der GOÄ sind auch bei komplexen Behandlungsfällen nur eingeschränkt bei der Abrechnung zu berücksichtigen, da zum Beispiel die Ziffer 4 im Behandlungsfall (30 Tage) nur einmal berechnungsfähig ist. Es gibt zudem nicht sehr viele verschiedene Beratungsziffern. Umso wichtiger ist es, diese zu kennen, um spezielle Anforderungen auch honorargerecht abbilden zu können.

>> Dokument 454

Wann lohnt sich die Wochenend-Schicht?

Im allgemeinen halten es Freiberufller wie Ärzte und Zahnärzte nicht mit den Parolen des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Dieser warb in den 50er Jahren unter dem Motto: „Am Samstag gehört mein Papi mir“ für die Einführung der 5-Tage Woche. Auch in den meisten Praxen ist am Samstag dienstfrei. Doch dieser Grundsatz scheint sich allmählich zu verflüchtigen. Immer häufiger wird in Praxen am Samstag gearbeitet. Allerdings kann es bei zusätzlich angebotenen Sprechzeiten nicht darum gehen, mehr zu arbeiten, sondern durch ein erweitertes Sprechzeitenangebot Patienten anzusprechen, deren Betreuung sich für Praxis und Patient wirklich lohnt. Deshalb muss der Praxisinhaber vor Einführung einer solchen Sprechstunde gut kalkulieren, wann der zusätzliche Zeiteinsatz ertragreich ist.

>> Dokument 453

Honorarrückforderung bei einer Schein-Gemeinschaftspraxis

Bei einer nur formal bestehenden Gemeinschaftspraxis droht nicht nur der Widerruf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss oder die nachträgliche Anforderung von Sozialversicherungsbeiträgen u. ä., sondern eben auch die nachträgliche Korrektur der Honorarbescheide und damit verbundene Rückzahlungsforderungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigung. Lesen Sie mehr über das Urteil vom 17.12.2008 des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen in unserem info:dok Nr. 452.

>> Dokument 452

Zuweisung gegen Entgelt – Wie verhalte ich mich richtig?

Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Entscheidung darüber, an wen sie einen Patienten verweisen oder wem sie Untersuchungsmaterial zu Laboruntersuchungen überlassen, allein nach ärztlichen Gesichtspunkten treffen. Ihre Nachfrageentscheidung darf nicht aus eigenen Interessen als Nachfrager oder „Nachfragedisponent“ des Patienten getroffen werden. Ein solches Verfahren ist jedoch nicht immer die Regel. Sicherlich sind Zuweisungen gegen Kopfgeld kein Kavaliersdelikt, aber nicht jede Zahlung verstößt gleich gegen geltendes Recht. Welche Zahlungen wann rechtliche Konsequenzen (und auch welche) nach sich ziehen und welche nicht und wie Sie ich richtig verhalten lesen Sie in unserem info:dok Nr. 451.

>> Dokument 451

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