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PVS/Selbstzahlermarkt

Naturgemäß sind Sie in Ihrer täglichen Praxis nicht nur mit medizinischen Problemen konfrontiert, denn der Betrieb "Eigene Praxis" fordert Sie immer wieder auch als Unternehmer. Für alle, die mehr wollen: Mit unserem Experten-Rat und Finanztipps finden Sie die optimale Basis für Ihre IGeL-Praxis.

Kompetenz im Verbund, Teil 1

Mit dem neuen Berufsrecht gibt es die Möglichkeit einer Vielzahl von standortübergreifenden, hoch flexiblen Kooperationsmöglichkeiten außerhalb des eigenen Praxisangebotes. Wer es richtig wagt, kann nur gewinnen! PVS/Experte Peter Gabriel erklärt in einer zweiteiligen Serie, wie die Kooperation funktioniert.

>> Dokument 630

Abstract zum Vortrag „Ernährung 2008“ auf dem IGeL Kongress 2008 in Köln

In einer Mitte Juni 2008 veröffentlichten Stellungnahme bekräftigt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) erneut ihre Forderung: Deutsche Bürger sollten bei Ihrer Ernährung auf eine Zufuhr von mindestens 50 Energieprozent (En%) Kohlenhydrate, bei einer Eiweißzufuhr von 10 – 15 En% und einer maximalen Fettzufuhr von 35 En% achten. Dabei ist diese Ernährungsempfehlung in der Praxis nicht unbedingt gesund; denn die so genannte Mischkost führte zum Anstieg des Übergewichtes, der Adipositas und der Anzahl der Diabetiker. Dirk Rabehl, Referent der Bodymed AG, leitet auf dem 11. Deutschen IGeL Kongress einen Fachvortrag zum Thema.

>> Dokument 629

Wo bleibt die Ärzte-Allianz für IGeL?

In Zeiten von Budgetierung, Regressflut, Bürokratie und zwanghafter Kostensenkung führt kein Weg vorbei an einer dauerhaften und stärkeren Selbstbeteiligung der Bürger für medizinische Versorgung. Auch in Deutschland, dessen Bürger gemäß einer OECD-Studie im akuten Behandlungsfall nur rund die Hälfte der Eigenleistung schultern müssen, die Patienten in Frankreich, Schweden, Japan oder Italien tragen. IGeL ist längst eine notwendige Säule zur wirtschaftlichen Sicherung der einzelnen Praxis. Aber wo bleibt hier eine Ärzte-Allianz, die dafür sorgen könnte, dass IGeL endlich zum allgemein akzeptierten Standard werden?

>> Dokument 628

Analog-Abrechnung und IGeL – Folge 2

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet die Abrechnungs-Grundlage für ausnahmslos alle privatärztlichen und damit auch IGeL-Leistungen. Ihre längst veralteten, vom medizinischen Fortschritt entkoppelten Leistungsziffern können allerdings viele der heute aktuellen Wunschleistungen nicht mehr vollständig abdecken. Sollen Abrechnungs-Lücken vermieden werden, bleibt daher nur die Abrechnung nach so genannter Analog-Bewertung. Im 2. Teil unseres Praxis-Tipps zur "Analog-Abrechnung und IGeL" dokumentieren wir unter anderem den konkreten Umgang mit dem Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer. Darüber hinaus widmen wir uns verschiedenen Aspekten der Rechtssicherheit beim Einsatz von Analog-Abrechnungen und erläutern die mögliche Kostenerstattungsrisiken, denen Ihre Patienten im Einzelfall unterliegen können.

>> Dokument 627

Analog-Abrechnung und IGeL – Folge 1

Auf Grundlage ihrer privatärztlichen Abrechnungserfahrung hat die PVS einen Katalog empfehlenswerter individueller Gesundheitsleistungen aufgestellt, der viele der direkt mit GOÄ-Ziffern definierbaren Wunschleistungen abdeckt. Hierbei bleiben jedoch auch zahlreiche mögliche Leistungen unbenannt, die von den Leistungsdefinitionen der ”üblichen“ GOÄ-Ziffern nicht erfasst werden. Da die GOÄ die Grundlage für ausnahmslos alle IGeL-Leistungen sein muss, bleibt auch in den ”unüblichen“ Fällen nur die Möglichkeit der Analog-Abrechnung. Das wirft vor dem Hintergrund der nicht immer problemlosen Kostenerstattung von Analog-Abrechnungen im PKV-Bereich natürlich Fragen auf. Doch bei richtigem Vorgehen und Einsatz ist die Analog-Abrechnung durchaus das Mittel der Wahl, um der offensichtlich systematischen Reformverzögerungstaktik rund um die GOÄ das geeignete Schnippchen zu schlagen.

>> Dokument 626

Worauf Patienten besonderen Wert legen

Sind meine Patienten eigentlich zufrieden mit der Leistung meines Praxisteams? Fühlen sie sich mit ihren Fragen und Bedürfnissen gut betreut und aufgeklärt? Gefällt ihnen die Gestaltung unserer Praxisräume? Fragen, die sich Ärzte und Praxisverantwortliche von Zeit zu Zeit stellen sollten, denn deren Beantwortung bestimmt zum großen Teil den Erfolg einer Praxis. Zeigen Sie, dass Service bei Ihnen groß geschrieben wird. Und wenn Sie wissen möchten, welchen Gesamteindruck Patienten von Ihrer Praxis haben – fragen Sie doch einfach nach! Nutzen Sie ganz einfach unsere Patientenbefragung. Spüren Sie dabei mögliche Schwachstellen in Ihrer Praxis auf und gehen Sie diese gezielt an. Diese Umfrage beschäftigt sich dabei nicht allein mit der Zufriedenheit ihrer Patienten, sondern analysiert darüber hinaus die Gründe für deren Meinung. Worauf z. B. aktuell rund 1.000 Befragte besonderen Wert legen, erfahren Sie u. a. im folgenden info:dok.

>> Dokument 625

Ihr PVS/IGeL-Konto: Unser Service für mehr Transparenz

Dass IGeL ihren festen Platz in den Praxen eingenommen haben und außerdem mittlerweile für den finanziellen Erfolg mit verantwortlich zeichnen, steht mittlerweile fest. Umso wichtiger wird es, für eine möglichst vollständige Transparenz der IGeL-Umsätze in der Praxis zu sorgen. Ein separates IGeL-spezifisches PVS/Konto trennt alle IGel-bezogenen Honorarinformationen von den übrigen privatärztlichen Leistungen. Wer ein solches Konto führen lässt, kennt nicht nur seine IGeL-Umsätze sehr genau, sondern kann darüber hinaus auch mögliche Aussagen über die Entwicklung der IGeL-Umsätze treffen. Sind Sie schon überzeugt? Wir richten Ihr persönliches PVS/IGeL-Konto ein. Ein Anruf oder ein Eintrag in unserem Kontaktformular unter www.pvs-infodok.de genügt.

*Unsere ServiceLine: 0180 / 456 0 456 (20 ct / Anruf)

>> Dokument 624

Vorsicht Falle: Steuerliche Behandlung von IGeL

IGeL-Umsätze sind Teil des ärztlichen Einkommens und doch steuerlich ein Sonderfall. Insofern gilt es genau hinzuschauen, um die Klippen des Finanzamts zuverlässig zu umschiffen. Eine auf den Alltag der ärztlichen Praxis konzentrierte Diskussion der wesentlichen Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten haben wir in unserem aktuellen Praxis-Tipp für Sie zusammen gestellt. Neben Fragen der Umsatzsteuerpflichtigkeit, Kleinunternehmerregelung und Kontoführung werden hier unter anderem auch konkrete Beispiele für eine vollständige und korrekte Rechnungslegung vorgestellt.

>> Dokument 623

„Sauberes IGeln“ –  was ist das? 

Wer IGeL grundsätzlich ablehnt, beschränkt ohne Not die eigenen Wahl-Möglichkeiten und vor allem diejenigen des Patienten. Denn: Welche Medizin sich hinter IGeL im Einzelfall verbirgt, ist immer Sache des einzelnen Mediziners und des einzelnen Patienten, denn „I“ steht für individuell. Ein Stück medizinische Wahl-Freiheit also, auf das der Bundesausschuss keinen Einfluss hat. „Sauberes IGeLn“  steht damit immer auf dem Boden der persönlichen medizinischen Erfahrung und Überzeugung des einzelnen Arztes. Welche ergänzenden medizinischen Leistungen außerhalb des EBM in die eigene Praxis passen, hängt neben der eigenen medizinischen Erfahrung vor allem auch von der Patientenschaft ab.

>> Dokument 622

Mitarbeiterbeteiligung des Praxispersonals an den IGeL-Umsätzen 

IGeL-Leistungen müssen in der Tat in der Praxis „verkauft“ werden, denn nur wenn der Patient das Angebot kennt, kann er über eine eventuelle Inanspruchnahme entscheiden. Sollen die eigenen Praxis-Mitarbeiter/innen zu überzeugenden Fürsprechern des IGeL-Angebotes werden, müssen sie dabei selbst den Nutzen erkennen. Ein Großteil des Eindrucks, den der Patient aus einer Praxis mitnimmt, hängt oft vom persönlichen Engagement der Mitarbeiter/innen ab. Dabei kommt es auch auf die Überzeugung des Praxisteams an. Neben einem möglichen Kommunikationstraining trägt ein individuell passendes Bonussystem dazu bei, dass das Praxisteam den Praxisinhaber im IGeL-Bereich unterstützt.

>> Dokument 621

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