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PVS/Neue Versorgung
Die Erwartungen des Gesetzgebers sind klar: Neue Versorgungsformen sollen durch Überwindung sektoraler Grenzen die Patientenversorgung verbessern und durch optimierte Schnittstellen und Prozesse Kosten senken. Unser Experten Tipps helfen Ihnen bei der Frage der strategischen Positionierung, der Überprüfung Ihrer Zielsetzung und der realistischen Abschätzung Ihrer Chancen.
Niederlassung in mehreren Praxen - steuerlich sinnvoll?
Dem Arzt ist es nun gestattet, dass er an mehreren Orten ärztliche Leistungen erbringen kann. Trotz der berufsrechtlichen Zulässigkeit sind aber die möglichen steuerlichen Konsequenzen zu bedenken.
>> Dokument 710
Arztgemeinschaft nach neuem Recht
Mehr Privatliquidation und mehr Sicherheit gemeinsam mit Fach-Kollegen Der Gesetzgeber verankert seit 2004 schrittweise Wettbewerb im Gesundheitswesen. Daraus ergibt sich u. a. die Möglichkeit dass Fachkollegen sich zu einer überörtlichen Teilgemeinschaftspraxis zusammenschließen.
>> Dokument 709
Die Einzelpraxis ist tot, es lebe die Einzelpraxis?
Nicht zuletzt die Einführung des neuen EBM hat die Unkenrufe vom Tod der Einzelpraxis wieder lauter werden lassen. Landauf, landab ertönt der Ruf: Kooperation - ob im Rahmen einer Gemeinschaftspraxis oder im vom Gesetzgeber gewünschten MVZ - sei die medizinische Versorgungsform der Zukunft. Der Arzt als Einzelkämpfer sei dagegen ein Auslaufmodell.
>> Dokument 708
Der erfolgreiche Weg zu einer starken Gemeinschaft
Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform beschäftigen sich niedergelassene Ärzte sowie Krankenhäuser mit dem Thema Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Neu ist, dass das neue (noch nicht in jedem Bundesland umgesetzte) ärztliche Berufsrecht zulässt, dass eine engere gesellschaftsrechtliche Verbindung auch mit anderen Gesundheitsberufen zulässig ist.
>> Dokument 707
Das Ärztehaus: Zukunfts-Chancen nutzen
Ein Ärztehaus verfügt aufgrund der räumlichen Nähe der verschiedenen Ärzte über Chancen mit nachhaltigem Potential: Jedes Ärztehaus kann dieses Potential mittelfristig in wirtschaftliche Vorteile für die einzelnen Ärzte umwandeln. Hierzu gibt es verschiedene bewährte aber standort-abhängige Wege.
>> Dokument 706
Ankündigungsmöglichkeit von Praxisgemeinschaft: nicht immer vorteilhaft!
Zusammenschlüsse zu Praxisgemeinschaften dürfen nach § 18 a Abs. 3 Satz 1 der MuBO nun angekündigt werden. Diese Möglichkeit kann Folgen haben: Bisher hat man regelmäßig eine Haftung, etwa für Behandlungsfehler, in der Praxisgemeinschaft abgelehnt, da die Praxis gegenüber den Patienten gar nicht in Erscheinung getreten war.
>> Dokument 705
Neue Kooperationsformen
Durch Änderungen der (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte wurden auf dem Deutschen Ärztetag 2004 die Kooperationsmöglichkeiten niedergelassener Ärzte untereinander sowie mit anderen im Gesundheitswesen Tätigen deutlich verbessert. Grundsätzlich sind diese Änderungen positiv zu beurteilen, bei der realen Umsetzung ist es jedoch notwendig, sich bei der zuständigen Ärztekammer zu erkundigen, ob die Neuerungen von dieser auch entsprechend übernommen wurden.
>> Dokument 704
Kooperationen: Vertragsgestaltung zur Gründung einer Gemeinschaftspraxis
Nach einer grundsätzlichen Entscheidung für die Gründung einer Gemeinschaftspraxis, muss das Vertragswerk verhandelt und ausgestaltet werden. Ein lückenhafter oder unsachgemäß geschlossener Kooperationsvertrag kann später zu vielen Problemen führen.
>> Dokument 703
Kooperationen: Die richtige Kooperationsform und der passende Partner
Bei der Wahl der richtigen Kooperationsform mit einem oder mehreren Ärzten (siehe auch dokument_316), stehen an erster Stelle die Praxisgemeinschaft und die Gemeinschaftspraxis, deren Vor- und Nachteile ebenso zu reflektieren sind, wie die erfolgreiche Suche nach einem geeigneten Partner.
>> Dokument 702
Praxisgemeinschaften unter Beschuss - Unzulässiges Gewinnpooling
Nachdem in der Vergangenheit vor allem Gemeinschaftspraxen das Ziel von Mißbrauchsvorwürfen seitens der KVen und auch der Staatsanwaltschaften waren, müssen sich neuerdings auch immer mehr Praxisgemeinschaften starker Kritik erwehren.
>> Dokument 701
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