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Dokumente 721 - 728

Dokumente 711 - 720

Dokumente 701 - 710

PVS/Neue Versorgung

Die Erwartungen des Gesetzgebers sind klar: Neue Versorgungsformen sollen durch Überwindung sektoraler Grenzen die Patientenversorgung verbessern und durch optimierte Schnittstellen und Prozesse Kosten senken. Unser Experten Tipps helfen Ihnen bei der Frage der strategischen Positionierung, der Überprüfung Ihrer Zielsetzung und der realistischen Abschätzung Ihrer Chancen.

Die Umgestaltung der ambulanten Versorgung
Chance für Hausarzt, Facharzt und Patient?

Knappe EBM-Honorare, enge Budgetierung, umfangreiche Leistungspflicht von Vertragsärzten. Zunächst scheint die Zukunft düster. Die aktuelle Gesetzeslage bietet allerdings echte Chancen: Durch das Herauslösen von Leistungs- und Honorarbereichen aus dem kollektivvertraglichen EBM-System können vielfach medizinische und wirtschaftliche Vorteile verwirklicht werden.

>> Dokument 728

Überörtliche Teilgemeinschaftspraxis Privatärztliches
Netzwerk für gemeinsames IGeLn

Mit Wirkung zum 1. Juli 2007 wurden im Bundesmantelvertrag (BMV) die Spielregeln
u. a. für die Ausgestaltung von überörtlichen Teilgemeinschaftspraxen im GKV-Bereich festgelegt. Was dies für den einzelnen Arzt bedeutet, wie eine solche Teilgemeinschaftspraxis funktioniert und was bei einer Gründung eines privatärztlichen Netzwerks für gemeinsames IGeLn beachtet werden sollte, können Sie im folgenden info:dok nachlesen.

>> Dokument 727

Revolution im Gesundheitswesen: Gewinner und
Verlierer des Wandels      

Als niedergelassener Arzt eine Praxis erfolgreich zu führen – dazu gehörten bislang nur drei Faktoren: medizinische Qualität, Persönlichkeit und gutes Praxismarketing. In Zukunft aber findet ein Wandel statt, der vor allem Wettbewerb bedeutet - ein Praxiswesen, in dem Einzelkämpfer kaum noch mitreden können. Ärzte schließen sich zu kompetenten Netzwerken zusammen, bieten ihren Patienten so bessere Versorgungsformen und einen durchdachten Behandlungspfad von Experte zu Experte. Warum die Zugehörigkeit zu solchen stabilen Ärzte-Netzwerken gleichzeitig den Praxiswert erhöht und welche Vorteile diese Entwicklung mit sich bringt, können Sie im folgenden infodok lesen.

>> Dokument 726

WSG: Teilnahme an der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser      

Mehr Möglichkeiten für Krankenhausärzte: Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) hat den § 116b SGB V neu gefasst und ermöglicht nunmehr Direktverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen für hoch spezialisierte Leistungen, seltene Erkrankungen und Erkrankungen mit     besonderem Krankheitsverlauf. Neu an dieser Regelung ist, dass Krankenhäuser künftig in einem Antragsverfahren zu einer Teilnahme an der ambulanten Versorgung bestimmt werden können. Abgerechnet wird auf der Basis des EBM – allerdings ohne Beteiligung der KV.

>> Dokument 725

VÄndG: Arbeitsrecht für Ärzte und klinische Einrichtungen, Teil 2   

Aus den gesetzlichen  Neuerungen des VÄndG ergeben sich für den Arzt als Arbeitgeber und damit auch als Unternehmer Unternehmer zahlreiche neue Möglichkeiten, seine Arztpraxis und seine Arbeit    selbst zu gestalten. Im Nachfolgenden soll in diesem Artikel zu den Möglichkeiten der Anstellung von Ärzten Stellung genommen werden, denn durfte bisher in einer Arztpraxis im Ergebnis ein Kollege ganztags oder zwei Kollegen halbtags angestellt sein, wenn der gleichen Fachrichtung angehörten    (§ 32b Abs.1 Ärzte-ZV, § 101 Abs. Nr.5 SGB V), so kann durch die Regelungen des VÄndG die Zahl von bisher maximal zwei angestellten Ärzten nun grundsätzlich überschritten werden.

>> Dokument 724

VÄndG – Ausgewählte steuerliche Chancen und Gefahren

Das zum 1. Januar 2007 geltende Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eröffnet dem einzelnen Arzt Möglichkeiten der beruflichen Betätigung, die ihm vorher verschlossen waren. Nunmehr kann der Arzt mehreren Berufsausübungsgemeinschaften angehören. Erfolgt der Zusammenschluss zur Erbringung definierter gemeinschaftlicher Leistungen liegt eine Teilgemeinschaftspraxis vor. Für die Qualifizierung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist die persönliche Arbeitsleistung des einzelnen Berufsträgers charakteristisch. Erbringt ein Arzt nun Leistungen in der Praxis des Kollegen, ist fraglich, wie Leistungen (u. a. IGeL) steuerlich zu behandeln sind, die zeitgleich in der eigenen Praxis durch Mitarbeiter erbracht werden. Eine ähnliche Problematik ergibt sich sowohl bei der Überörtlichen Gemeinschaftspraxis, bei der Filialbildung und bei der Anstellung fachfremder Ärzte.

>> Leider können wir das angekündigte Dokument nicht mehr zur Verfügung stellen. Wir bitten um Entschuldigung.

VÄndG – Arbeitsrecht für Ärzte und klinische Einrichtungen

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) stellt neben den beinahe schon täglich zu verzeichnenden Änderungen im Arbeitsrecht die wohl bedeutendste und zukunftsweisende Veränderung auch für das ärztliche Arbeitsrecht dar. Im Alltag ist jedoch festzustellen, dass bereits der aktuelle arbeitsrechtliche Status in den Praxen verheerend ist. Um aber die Vorteile und Neuerungen des VÄndG optimal nutzen zu können und so dem Wettbewerb ein Stück voraus zu sein, gilt es, sich jetzt insbesondere arbeitsrechtlich zu organisieren.

>> Dokument 722

Teilgemeinschaftspraxis: Medizinischer und wirtschaftlicher Erfolg ohne Kassenvertrag

Für niedergelassene Ärzte existieren mittlerweile einfache Möglichkeiten, dem zunehmenden Wettbewerb gemeinsam erfolgreich entgegenzutreten. Ein Paradebeispiel hierfür ist die Teilgemeinschaftspraxis. Der unschätzbare Vorteil gegenüber der Integrierten Versorgung besteht darin, dass eine Teilgemeinschaftspraxis keinerlei Vertrag mit einer oder mehrerer Krankenkassen abschließen muss, sondern im Rahmen der klassischen GKV-Versorgung und für klassisch privat versicherte Patienten funktioniert. Ohne das Hemmnis schwieriger Vertrags-Verhandlungen lassen sich so medizinische und wirtschaftliche Kooperationen sehr unkompliziert begründen.

>> Dokument 721

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